Informationszentrum Leben ohne Schule

Berlin

Schulpflichtgesetz
Schulgesetz für das Land Berlin (2004)
zuständiges Ministerium
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin-Mitte
Tel.: 030/90227-5050
gesetzliche Bestimmungen
Schulpflicht: allgemeine Schulpflicht 10 Jahre plus Berufsschulpflicht.
Die Erziehungsberechtigten sind für die Einhaltung der Schulpflicht und die An- und Abmeldung verantwortlich.
Verletzung der Schulpflicht Die Verletzung der Schulpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit, die gemäß §126 Abs. 3 des Berliner Schulgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 2.500,- EUR geahndet werden kann. Die zuständige Schulbehörde entscheidet gemäß §45 im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter ... über die Zuführung durch unmittelbaren Zwang.
Einschränkung der Grundrechte
Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person werden eingeschränkt.


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