| geschätzte
Zahl |
ca. 1.000 unbeschulte Kinder |
| Rechtslage | Die Schulpflicht ist in
Deutschland anders als in vielen anderen Ländern keine Bildungs-
oder Unterrichtspflicht, sondern eine "Schulbesuchspflicht". Sie wird
durch
Gesetze der einzelnen Bundesländer (s.u.) geregelt. Im Grundgesetz
ist
lediglich verankert, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des
Staates steht (Art. 7). |
| Einschränkung der
Grundrechte |
Bundesverfassungsgericht, Urteil
vom 5.9.1986 - 1 BvR 794/86: "Die allgemeines Schulpflicht und die sich daraus ergebenden weiteren Pflichten beschränken in zulässiger Weise das in Art. 6 II 1 GG gewährleistete elterliche Bestimmungsrecht über die Erziehung des Kindes." (Art. 6, Abs. 2, Satz 1 des Grundgesetzes lautet: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.") |
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